Begleitete Elternschaft und Hilfen zur Erziehung

Begleitete Elternschaft und Hilfen zur Erziehung

17. August 2022 - 14:59
0 Comments

Begleitete Elternschaft
(Hilfen zur Erziehung und Elternassistenz)

Für wen ist das Angebot da?

Die Begleitete Elternschaft unterstützt Mütter und Väter mit geistiger und psychischer Beeinträchtigung und deren Kinder. Unsere individuelle Begleitung stärkt das Zusammenleben in der Familie, unterstützt bei den Erziehungsaufgaben und bei der Bewältigung des Alltags. Dabei orientieren wir uns an der Lebenswelt der Eltern und Kinder.

Im Mittelpunkt steht das Wohl der Kinder, ihre altersangemessene Entwicklung und Förderung auf der Basis einer tragfähigen Eltern-Kind-Bindung. Bei Bedarf können wir die Begleitung schon während der Schwangerschaft und zur Vorbereitung auf die Geburt aufnehmen.

Was machen wir ?

Jede Familie erhält genau die Hilfe, die sie braucht.
Gemeinsam mit ihr vereinbaren wir Ziele und was konkret zu tun ist. Unsere Angebote umfassen Beratung, Begleitung und Anleitung in den Bereichen:

  • Kindererziehung: Fragen der Kindesentwicklung, altersgemäßer Umgang und Förderung der Kinder, Gesundheitssorge und Ernährung
  • Alltagsbewältigung: Wohnungsangelegenheiten, Organisation des Haushalts, Umgang mit Geld, Erledigung von behördlichen Angelegenheiten, Mobilität
  • Familiäre und persönliche Themen: Aufbau von Alltagsstrukturen, Gestaltung der familiären Beziehungen, Ausbau sozialer Vernetzung, Hilfe in Konflikt-und Krisensituationen, berufliche Perspektiven, gesundheitliche Angelegenheiten

Unsere Fachkräfte begleiten die Familie zum Wohl des Kindes. Sie stärken die Eltern in ihrer Verantwortung und ihrem Handeln, arbeiten mit dem Jugendamt zusammen und koordinieren Hilfen in einem vielfältigen Unterstützungssystem.

Welche rechtliche Grundlagen gibt und wie wird das Angebot bezahlt?

Die Angebote der Begleiteten Elternschaft sind sowohl auf das Wohl des Kindes als auch auf die Lebenssituation der Eltern ausgerichtet. Rechtliche Grundlage für die Leistungen der Jugendhilfe sind die Hilfen zur Erziehung nach § 27 ff SGB VIII und Leistungen der Eingliederungshilfe bei Müttern/ Vätern mit Beeinträchtigung nach dem SGB IX.

Hilfebedarf und Hilfeplanung werden mit den Familien, den Fachkräften des Jugendamtes und des Fallmanagement bzw. Sozialpsychiatrischem Dienst beraten und die Ausgestaltung der Unterstützung gemeinsam vereinbart.

 

 

Teamleitung:

Jeannette Völker

Mobiltelefon: 0151 – 401 323 83

E-Mail: j.voelker@barrierefreies-rostock.de

Anfrage auf Aufnahme stellen

Skip to content